Schnell noch die Facebook-Seite aktualisieren, den Instagram-Account checken, ein paar Likes bei Twitter verteilen und sich dann noch um die unbeantworteten Whats-App-Nachrichten kümmern – schon kann es mit der Arbeit losgehen.
Ob Ihr Vorgesetzter das gut heißt? Und dürfen Sie das überhaupt?
Die Verbreitung der sozialen Netzwerke führt auch im Berufsleben zu vielen offenen Fragen. Früher waren es die Raucherpausen, der Tratsch auf dem Büroflur – heute sind es die sozialen Netzwerke, die die Arbeitnehmer von ihrer Arbeit abhalten. Immer mehr Stunden verbringen vor allem junge Menschen zwischen 18 und 24 während ihrer Arbeitszeit in den Netzwerken. Nicht nur, dass dem Unternehmen viel Arbeitszeit verloren geht, auch die Effizienz der Arbeit leidet. Dennoch verbieten oder sperren viele Arbeitgeber den Zugang zu Netzwerken nicht – das ist einerseits kontraproduktiv, außerdem begreifen manche Unternehmen die sozialen Netzwerke auch als Chance.
Um sicher zu gehen, dass man sich nicht in einer rechtlichen Grauzone befindet, macht es auf jeden Fall Sinn, sich erst einmal zu informieren, bevor man am Arbeitsplatz los-twittert. Generell hat ein Arbeitnehmer kein Recht darauf, seine privaten Netzwerke vom Arbeitsplatz aus zu überprüfen. So kann es sogar sein, dass es Klauseln im Vertrag oder Vereinbarungen gibt, die eine Nutzung verbieten, was im schlimmsten Fall zu einer Abmahnung oder Kündigung führen kann, wenn man diese Regeln – unbewusst – missachtet.
Generell sollte man sich auch darüber im Klaren sein, dass Dinge, die man postet, Fotos, die man hochlädt – alle vom Vorgesetzten gesehen werden können. Auch, wenn Sie dies in Ihrer Freizeit machen. So macht es also nicht nur Sinn, sich darüber Gedanken zu machen, ob oder in welchem Umfang man am Arbeitsplatz die sozialen Netzwerke nutzt, sondern auch, was man online von sich preisgeben möchte. Ebenfalls ist Vorsicht geboten, wenn Sie Infos, Fotos oder gar Beleidigungen posten, die Ihre Arbeit betreffen. Selbst, wenn Sie in Ihren sozialen Netzwerken nicht mit Ihrem Chef verlinkt sind – eine miese Bemerkung über ihn wird er schneller finden oder zugetragen bekommen als Ihnen lieb ist.
Daher sollte man als Arbeitnehmer im Job aber auch privat immer kurz innehalten und überlegen, was man hochlädt oder postet. Lieber etwas vorsichtiger sein als seinen Job riskieren! Denn ein generelles Recht auf soziale Netzwerke im Job gibt es definitiv nicht!