Was muss ich beachten, wenn ich kündigen will? Hier gibt es Informationen dazu!
Ihr Chef hat Sie auf dem Kieker, die Kollegen nerven und Spaß macht Ihnen Ihr Job schon lange nicht mehr? Dann platzt der Geduldsfaden, Sie schreien „Ich kündige“ und weg sind Sie. Hm, ganz so einfach ist es leider nicht. Eine Kündigung muss laut §623 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) immer schriftlich eingereicht werden. Mündlich, per E-Mail, SMS, Fax oder Whatsapp ist das nicht möglich. Die Kündigung muss eigenhändig unterschrieben sein. In der Kündigung müssen Ihr voller Name und das Datum angegeben sein, außerdem muss Ihr Anliegen deutlich formuliert sein. Der Standardsatz dazu lautet: „Hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt.“ Wichtig ist auf jeden Fall, vor der Kündigung den Arbeitsvertrag zu prüfen, um herauszufinden, welche Frist, zu der Sie kündigen können, bei Ihnen vorliegt. Auch aus anderen Gründen macht es Sinn, wenn Sie sich Ihren Vertrag noch einmal gründlich ansehen. Steht in den Rahmenbedingungen zum Beispiel etwas zu gewünschten Formalitäten oder Regelungen in Bezug auf eine Kündigung? Wenn Sie form- und fristgerecht kündigen, ist es nicht notwendig, dass Sie einen Grund für Ihre Kündigung angeben. Wichtig hingegen ist, dass Sie einen Nachweis haben, dass Ihre Kündigung bei Ihrem Arbeitgeber eingegangen ist. Geben Sie Ihre Kündigung also z.B. persönlich in der Personalabteilung ab oder Sie versenden Ihre Kündigung per Einschreiben mit Rückschein. Wer sich gern mit Anstand aus der Firma verabschieden will, sollte allerdings als erstes den Vorgesetzten über seine Kündigung informieren. Bei einem ruhigen Gespräch, am besten mit Termin und nicht zwischen Tür und Angel, kann man seinen Chef über sein Vorhaben informieren. Erst dann sollten Sie auch mit Ihren Kollegen über Ihre Kündigung sprechen. Es wäre sehr unangenehm – für Sie und Ihren Chef – wenn der Flurfunk Ihre geplante Kündigung zu Ihrem Vorgesetzten trägt. Wer nicht voller Groll aus dem Unternehmen scheidet, sollte als kleines I-Tüpfelchen einen freundlichen Abschied von seinen Kollegen organisieren. So lässt sich ein positiver Schlussstrich ziehen.
Umgekehrt hat auch der Arbeitgeber bei einer Kündigung bestimmte Regeln einzuhalten. Auch hier muss die Kündigung schriftlich erfolgen. Es besteht kein Anspruch auf eine Freistellung oder eine Abfindung, wenn einem gekündigt wird. Nur für eine neue Job-Bewerbung oder den Gang zur Arbeitsagentur ist der Arbeitnehmer freizustellen.