Welche Fragen müssen Sie im Vorstellungsgespräch nicht beantworten?

Welche Fragen müssen Sie im Vorstellungsgespräch nicht beantworten?

Muss ich im Bewerbungsgespräch auf alle Fragen antworten? Welche Fragen sind unzulässig?

Ihr Vorstellungsgespräch steht an und Sie sind bestens vorbereitet, da trifft Sie aus dem Hinterhalt die Frage, ob Sie rauchen oder Alkohol trinken. Was sollen Sie darauf antworten? Geht es Ihren potenziellen neuen Chef wirklich etwas an, ob Sie abends gern mal ein Gläschen Wein trinken? Nein! Es gibt tatsächlich Fragen, die dürfen Personalverantwortliche im Bewerbungsgespräch nicht stellen. Bestimmte Fragen verstoßen nämlich gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und gegen den Schutz der Privatsphäre. Auf welche Fragen müssen Sie nicht antworten und wie gehen Sie damit um, wenn sie doch gestellt werden?

Rauchen und Alkoholkonsum: Was sagen, wenn gefragt wird?

Fangen wir gleich mit unserer Beispielfrage an: Rauchen Sie oder trinken Sie Alkohol? Natürlich mag kein Arbeitgeber, wenn die Angestellten den Großteil ihrer Arbeitszeit rauchend auf dem Balkon verbringen oder jeden Abend exzessiv feiern. Dennoch darf danach nicht gefragt werden. Diese Frage betrifft Ihr Privatleben und der Arbeitgeber darf im Einstellungsverfahren laut dem deutschen und europäischen Datenschutzrecht nur Daten erheben, die für das Arbeitsverhältnis erforderlich sind. Wie beantworten Sie die Fragen am besten? Indem Sie einfach darauf verweisen, dass Ihnen Ihre Gesundheit am Herzen liegt.

Familienplanung: Cool bleiben bei unzulässigen Fragen

Wie sieht es bei Ihnen mit der Familienplanung aus? Auch eine beliebte, aber verbotene Frage. Der Arbeitgeber hat kein Recht, nach einer bestehenden Schwangerschaft oder einem Kinderwunsch zu fragen. Am besten bleiben Sie bei der Frage ganz cool und erklären, dass Sie sich voll und ganz auf Ihre Karriere konzentrieren möchten. Eine Schwangerschaft kann ja auch völlig unerwartet und ungeplant eintreten. Sollten Sie während des Vorstellungsgesprächs schon schwanger sein, müssen Sie das nicht sagen! Allerdings sollte Ihnen bewusst sein, dass Sie sich damit nicht besonders beliebt machen und es die Bürostimmung trüben könnte.

Krankheiten und Behinderungen: Was muss man mitteilen?

Haben Sie eine Krankheit oder eine Behinderung? Auch diese Frage ist nicht erlaubt! Allerdings sind Sie verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber mitzuteilen, falls Sie eine ansteckende Krankheit haben. Sollten Sie eine Krankheit haben, die es Ihnen unmöglich macht, den angestrebten Beruf auszuüben, müssen Sie das auch mitteilen, da es sonst sein kann, dass Sie im nachhinein Schadensersatz an Ihren Arbeitgeber zahlen müssen.

Vorstrafen: Wann die Frage zulässig ist

Sind Sie vorbestraft? Auch das ist eine Frage, die Ihr Arbeitgeber nicht stellen darf – außer, sie ist relevant für den Job. Bewerben Sie sich zum Beispiel als Lkw-Fahrer, darf Ihr Arbeitgeber danach fragen, ob bei Ihnen Verkehrsdelikte vorliegen. Sind Sie zu einer Haftstrafe verurteilt, müssen Sie dies von sich aus Ihrem Arbeitgeber mitteilen.

Fragen, die nicht gestellt werden dürfen

Woher kommen Sie ursprünglich? Fragen nach der ethnischen Herkunft sind laut AGG unzulässig. Hier antwortet man am besten mit der Stadt, in der man gerade lebt. Wichtig: Selbstbewusst bleiben!

Gehören Sie einer Religionsgemeinschaft an? Auch diese Frage ist laut AGG unzulässig. In Deutschland herrscht laut Grundgesetz Religionsfreiheit. Möchten Sie auf diese Frage nicht antworten, erklären Sie, dass das Privatsache ist.

Wie ist Ihre finanzielle Lage? Ebenfalls eine unzulässige Frage, außer, Sie bewerben sich auf eine Führungsposition im Finanzbereich oder es besteht ein laufendes Lohnpfändungsverfahren. Ansonsten gilt: Geld ist Privatsache.

Sind Sie politisch aktiv oder in einer Gewerkschaft? Sollten Sie sich bei einer kirchlichen oder parteipolitischen Institution bewerben, ist diese Frage erlaubt, ansonsten greift auch hier das AGG: Ihre persönlichen Überzeugungen sind reine Privatsache. Bei der Antwort können Sie erklären, dass Sie nicht besonders politisch sind. Sie dürfen auch lügen und die Antwort verneinen, obwohl Sie in einer Partei oder Gewerkschaft sind. Das geht niemanden etwas an!

Auch die letzte Frage ist unzulässig: Wie sieht es mit Ihrer sexuellen Orientierung aus? Diese Frage begegnet einem meist nicht so direkt, sondern eher versteckt, wenn nach dem Familienstand, dem Partner oder Kindern gefragt wird. Hier können Sie einsilbig bleiben und auf Ihre Privatsphäre verweisen.

Selbstbewusst und geschickt reagieren

Bei allen Fragen ist es wichtig, dass Sie selbstbewusst bleiben, nicht pampig oder patzig reagieren, sondern die Frage geschickt umschiffen und nur soviel preisgeben, wie Sie wirklich wollen!

Autor: localjob Redakteur
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