Welche Anlagen reiche ich bei einer Bewerbung ein?
Bewerbungen schreiben ist wahrscheinlich von niemandem die Lieblingsbeschäftigung. Gern will man es schnell hinter sich bringen, gibt sich vielleicht bei dem Anschreiben und dem Lebenslauf besonders Mühe, aber der Rest? Was ist mit den Anlagen? Gerade hier lauern vermeidbare Fehler, aber die Anlagen haben für Personaler einen hohen Stellenwert. Doch wie wählt man die Anlagen richtig aus und in welche Reihenfolge bringt man die Auswahl? Die Anlagen sollen als neutraler Nachweis von Qualifikationen und Berufserfahrungen dienen. Während das Anschreiben und der Lebenslauf sehr subjektiv gefärbt sind, werfen Informationen von Dritten eben noch ein anderes Bild auf den Bewerber. Mit dem Begriff „vollständige Bewerbungsunterlagen“, wie es in den meisten Stellenanzeigen steht, ist explizit gemeint, dass Anlagen zur Bewerbung Pflicht sind. Nur bei einer Kurzbewerbung werden keine Anlagen verlangt. Aber welche Anlagen sind gewünscht? Hier sollte man sich den Spruch „Qualität schlägt Quantität“ auf die Fahnen schreiben. Bloß nicht zu viel schicken, sondern ausgewählte Zeugnisse und Zertifikate, die aussagekräftig sind und wichtige Aussagen in der Bewerbung unterstreichen. Am wichtigsten sind Arbeitszeugnisse, hier sollte man höchstens drei, und zwar die aktuellsten Zeugnisse der letzten Jobs auswählen. Ebenfalls – je nach Bewerbung – könnte der jeweils höchste Bildungsabschluss wichtig sein, also zum Beispiel ein Zeugnis vom Master oder Bachelor. Für Berufsanfänger kann als Nachweis das Abiturzeugnis eingereicht werden. Alles, was unter dem eingereichten Zeugnis ist, also bei Hochschulabsolventen zum Beispiel ein Abiturzeugnis, ist nicht relevant. Wer eine Ausbildung absolviert hat, fügt das Ausbildungszeugnis bei. Bei Berufseinsteigern oder Studenten können auch Praktikumszeugnisse relevant sein. Wer Fortbildungen und Seminare besucht hat, die für die Stelle von Belang sind, sollte hiervon auch Nachweise einreichen. Auch Empfehlungsschreiben und Referenzen können von Belang sein. Bei kreativen Berufen kann man auch Arbeitsproben einreichen. Wenn verlangt, kann man auch eine Kopie des Führerscheins oder ein polizeiliches Führungszeugnis einreichen. Generell gilt: Immer Kopien schicken, niemals Originale! Insgesamt sollte der Umfang der Anlagen zehn DIN A4 Seiten nicht übersteigen, besser sind eher weniger.