Was tun, wenn man vom Chef gemobbt wird?
Mobbing ist ein Thema, das leider immer noch hochaktuell ist. Jeder Arbeitnehmer kann sich vorstellen, wie schwer es sein muss, sich jeden Tag zur Arbeit zu quälen, wenn man weiß, dass man dort wieder dem Mobbing bestimmter Kollegen ausgesetzt ist. Aber eine fast noch schlimmere Vorstellung ist es, wenn es der Vorgesetzte ist, der einen mobbt. An wen kann man sich dann wenden und was soll man tun?
Mobbing durch den Vorgesetzten wird auch Bossing genannt. Es äußert sich im Hierarchiegefälle vom Chef zum Mitarbeiter. Natürlich gibt es Vorgesetzte, die all ihre Mitarbeiter schikanieren. Das ist für die Betroffenen aber tatsächlich einfacher zu handhaben, weil sie sich in ihrer Wut zusammenschließen können und nicht als einzelner rausgepickt werden. Schlimm ist es allerdings, wenn sich die Schikanierung des Chefs nur auf einen Mitarbeiter konzentriert. Häufig stellen sich dann auch die Kollegen gegen einen, um ihrem Chef nicht in den Rücken zu fallen oder um sich selbst aus der Gefahrenzone zu bringen. Meist beginnt das Mobbing durch den Chef eher mit Kleinigkeiten. Wie kann man früh genug erkennen, dass man Opfer von Bossing ist? Hierfür gibt es mehrere Anzeichen, auf die man achten sollte. Eins davon ist eine übermäßige oder geringfügige Aufgabenzuteilung. Teilt einem der Vorgesetzte viel zu viele Aufgaben zu, die man in der veranschlagten Zeit nicht schaffen kann, deutet das auf absichtliche Schikane hin, ebenso wie zugeteilte Tätigkeiten, die anspruchs- und sinnlos sind. In beiden Fällen will der Chef so vermeintliche Inkompetenz bloßstellen. Ein weiterer Hinweis auf Bossing ist verletzende oder zynische Kommunikation, mit der der Arbeitnehmer kleingehalten werden soll, ebenso wie unsachliche Kritik. Wenn solche Kritik, zum Beispiel in Form von Unterstellungen, Anschuldigungen oder kritischen Kommentaren, vor Kollegen oder Kunden stattfindet, ist das besonders erniedrigend. Auch Witze oder Anspielungen vor Kollegen sind ein typisches Anzeichen von Bossing. Der Chef versucht auf diese Weise, die betroffene Person auszugrenzen. Aber was kann man tun, wenn es einen selbst trifft? Bevor man die Flinte ins Korn wirft und kündigt, sollte man sich darüber im Klaren sein, dass das Verhalten des Vorgesetzten gegen das Arbeitnehmerrecht verstößt und dass einen selbst keine Schuld trifft. Es ist wichtig, dass man den Fehler nicht bei sich selbst sucht. Um das Vorgehen des Vorgesetzten nachweisen zu können, sollte man Beweise sammeln. So sollten besonders schriftliche Verstöße – zum Beispiel in Form von E-Mails mit entsprechenden Inhalten – behalten werden, auch Screenshots von Textnachrichten helfen. Achtung: Heimlich Gespräche aufzunehmen oder zu filmen, ist verboten! Aber vielleicht lassen sich Kollegen finden, die die Aussagen bestätigen können. Generell sollte man gleich bei den ersten Anzeichen von Bossing das Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen. Führt das Gespräch zu keiner Lösung, besteht die Möglichkeit – wenn vorhanden – den Betriebsrat einzuschalten. Auch ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann eventuell weiterhelfen.