Unfall im Homeoffice

Wie steht es eigentlich mit Versicherungsschutz im Homeoffice? Was muss ich tun, wenn ich im Homeoffice einen Unfall habe?

Die Videokonferenz geht gleich los, Ihre Präsentation ist noch nicht fertig und Sie wollen sich noch schnell einen Kaffee holen. Leider nehmen Sie die paar Stufen in die Küche zu schnell und schon ist es passiert: Das Handgelenk ist gebrochen! Was jetzt? Wäre Ihnen das im Büro passiert, würde es sich um einen Arbeitsunfall handeln, aber wie sieht das aus, wenn Sie im Homeoffice sind und kein Kollege den Unfallhergang bestätigen kann?
 
Die gute Nachricht: Sie sind über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Diese greift, egal, wo Sie Ihren Job ausüben. Sie sind also auch zuhause versichert. Entscheidend bei der Unfallversicherung ist nicht der Ort, an dem der Unfall passiert ist, sondern der Zusammenhang zwischen der Ausübung Ihrer Tätigkeit und Ihrer beruflichen Verpflichtung. Der Unfall muss also während Ihrer Homeoffice-Arbeitszeit passiert sein, dann handelt es sich auch um einen Arbeitsunfall und der Unfall ist somit versichert. In Deutschland gibt es für alle Arbeitnehmer eine gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Nur Beamte und Ärzte sind von der gesetzlichen Unfallversicherung ausgenommen, da sie über andere Träger abgesichert sind. Wer selbständig arbeitet, kann sich freiwillig bei der gesetzlichen Unfallversicherung versichern. Jeder Unfall, der einem Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit, bei der Arbeit und auf dem Rückweg von der Arbeit passiert, ist von der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert. Unter „Unfall“ gilt alles, was eine gesundheitliche Beeinträchtigung erleidet. Der Merksatz heißt: „Plötzlich von außen unfreiwillig auf einen Körper eintreffendes Ereignis“ (PAUKE). Somit sind Herzinfarkte oder Selbst-Verletzungen ausgeschlossen, ebenso wie alle Unfälle, die unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stattfinden.
 
Das Problem bei einem Unfall im Homeoffice ist, dass sich im eigenen Zuhause berufliches und privates vermischen. Wenn ein Unfall also unmittelbar bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit passiert, handelt es sich um einen Arbeitsunfall, passiert er aber bei einer privaten Tätigkeit, die Sie während der Homeoffice-Zeit ausführen, greift die Versicherung nicht. Bis vor kurzem galt tatsächlich: Wenn Sie sich – wie in obigem Beispiel – auf dem Weg zur Kaffeemaschine verletzen, sind Sie nicht unfallversichert. Durch den Anstieg der Angestellten im Homeoffice gibt es seit dem 18. Juni 2021 Änderungen dieser Regelung: Nun gilt auch im Homeoffice der gleiche Versicherungsschutz wie bei der Berufs-Ausübung im Büro. Neu ist, dass Eltern, die im Homeoffice arbeiten und ihre Kinder zur Betreuung bringen, ebenfalls unfallversichert sind. Allerdings sind Sie zuhause immer noch nicht versichert, wenn Sie etwas tun, das nichts mit Ihrer beruflichen Arbeit zu tun hat, wie z.B. den Müll rausbringen. Wichtig ist daher, dass Sie nach einem Unfall folgenden Ablauf beachten: Den Unfall, den Zeitpunkt des Unfalls und den Unfallort dokumentieren, so dass der Unfall als Arbeitsunfall eingestuft werden kann. Diese Dokumentation muss schnellstmöglich durchgeführt werden. Umso glaubhafter ist der Unfall und umso wahrscheinlicher wird der Unfall als Arbeitsunfall eingestuft.
Autor: localjob Redakteur
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