Unbefristeter Arbeitsvertrag

Unbefristeter Arbeitsvertrag

Was sind die Vorteile eines unbefristeten Arbeitsvertrags?

Für viele Berufseinsteiger, aber auch viele andere Arbeitnehmer, ist ein unbefristeter Arbeitsvertrag das große Ziel. Denn ein unbefristeter Arbeitsvertrag bietet Sicherheiten und viele Vorteile. Oder? Was genau sind die Vor- und Nachteile eines unbefristeten Arbeitsvertrages? Im besten Fall kann ein Mitarbeiter mit einem unbefristeten Vertrag bis zu seiner Rente im gleichen Unternehmen angestellt bleiben. Ein unbefristeter Arbeitsvertrag hat einige inhaltliche Anforderungen zu erfüllen. Fehler im Inhalt können bei späteren Streitereien dazu führen, dass der Vertrag vor einem Arbeitsgericht nicht standhält. Bei einem unbefristeten Vertrag müssen einige Inhalte auf jeden Fall enthalten sein. Das sind:

  • Daten zu Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • Dauer der Probezeit
  • Arbeitsort oder Hinweis auf Beschäftigung an verschiedenen Orten
  • Beschreibung der Tätigkeit und mögliche Nebenpflichten
  • Informationen zum Arbeitsentgelt, die Zusammensetzung durch Sonderzahlungen, Prämien, Zuschläge o.ä.
  • Vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit
  • Jährlicher Urlaubsanspruch
  • Kündigungsfristen des Arbeitsverhältnisses
  • Hinweise auf gültige Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen
  • Mögliche Sonderregelungen

Es gibt auch Klauseln oder Formulierungen, die ungültig sind, zum Beispiel zum Thema Überstunden. Generell sollte man jeden unbefristeten Vertrag von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen, bevor man ihn unterschreibt. Das ist vielleicht nicht billig, aber diese Kosten lohnen sich, vor allem, wenn man sich bei bestimmten Formulierungen oder Klauseln nicht sicher ist, was sie bedeuten. Ein unbefristeter Arbeitsvertrag hat den Vorteil, dass man länger in die Zukunft planen kann und nicht jedes Jahr aufs Neue zittern muss, ob der Vertrag verlängert wird. Auch bei Themen wie Wohnungssuche oder Kredit ist ein unbefristeter Vertrag hilfreich. Ungewöhnlich mag einem vielleicht die lange Probezeit von in der Regel sechs Monaten vorkommen, aber diese Phase dient zum gegenseitigen Kennenlernen – schließlich verpflichten sich danach beide Seiten für eine lange Zeit. Generell hat man als Arbeitnehmer keinen Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Allerdings können befristete Arbeitsverträge höchstens drei Mal innerhalb von zwei Jahren verlängert werden. Dann muss der Vertrag in einen unbefristeten Arbeitsvertrag geändert werden oder das Arbeitsverhältnis endet. Ein unbefristeter Arbeitsvertrag bedeutet nicht, dass einem nicht gekündigt werden kann, aber die Fristen sind andere. Je nachdem, wie lang man schon im Unternehmen ist, ändert sich die Kündigungsfrist. Wer zum Beispiel schon seit 20 Jahren im Unternehmen ist, bei dem liegt die Kündigungsfrist bei sieben Monaten zum Ende eines Kalendermonats. Als Mitarbeiter kann man seinen unbefristeten Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats beenden, wenn es keine anderen Vereinbarungen gibt.

Autor: localjob Redakteur
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