Steuerklassen

Welche Steuerklassen gibt es und wo sind die Unterschiede?

Die Steuerklassen – für viele Menschen eine Welt für sich. Dabei beeinflussen die Steuerklassen, wie viel vom Bruttogehalt netto übrigbleibt. Durch die Lohnsteuerklassen wird also die Höhe steuerlicher Abzüge vom Gehalt bemessen. Die eigene Steuerklasse hat Auswirkungen auf die Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Wer in welcher Steuerklasse ist, wird vom Finanzamt je nach Familienstand eingeordnet. Allerdings können verheiratete Arbeitnehmer selbst wählen, in welche der möglichen Steuerklasse sie sich einordnen lassen. Insgesamt gibt es sechs verschiedene Steuerklassen:

 

  • Steuerklasse 1: Ledig, kinderlos
  • Steuerklasse 2: Alleinerziehend
  • Steuerklasse 3: Verheiratet: Klassen 3 und 5 (verheiratet mit höherem Einkommen)
  • Steuerklasse 4: Verheiratet: Gleiche Klasse (verheiratet mit gleichem Einkommen)
  • Steuerklasse 5: Verheiratet: Klassen 3 und 5 (verheiratet mit niedrigem Einkommen)
  • Steuerklasse 6: Bei Nebenjob

 

Steuerklasse 1

Diese Steuerklasse ist die häufigste in Deutschland. Alle Arbeitnehmer, die unverheiratet und ohne Kind sind, sind in Steuerklasse 1, in der die Abgaben besonders hoch sind. Das liegt daran, dass in dieser Steuerklasse nur wenige Freibeträge genutzt werden können und davon ausgegangen wird, dass der Arbeitnehmer weniger zusätzliche Belastungen hat als Arbeitnehmer aus anderen Steuerklassen.

 

Steuerklasse 2

Wer mindestens ein Kind im Haushalt aufzieht und Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag hat, der kann Steuerklasse 2 beantragen. Durch den Alleinerziehendenentlastungsbetrag werden in dieser Klasse zusätzliche Belastungen ausgeglichen.

 

Steuerklasse 3

Bei verheirateten Paaren oder eingetragenen Lebenspartnern ist es möglich, dass der Partner mit dem höheren Gehalt in Steuerklasse 3 ist (da hier die höchsten Freibeträge gelten) und der andere Partner in Klasse 5. So bleibt vom höheren Einkommen pro Monat mehr übrig, aber durch die Steuererklärung findet ein Ausgleich statt.

 

Steuerklasse 4

In dieser Steuerklasse landen automatisch mit der Eheschließung alle Paare. Hier gelten die gleichen Abzüge wie in Klasse 1, mit Ausnahme des Kinderfreibetrags. Diese Lohnsteuerklasse macht eigentlich nur Sinn, wenn beide Partner ungefähr das gleiche Einkommen haben. Ist dies nicht der Fall, sollte man darüber nachdenken, in die Klassen 3 und 5 zu wechseln.

 

Steuerklasse 5

Diese Lohnsteuerklasse ist für Ehepartner, die deutlich weniger verdienen als ihr Partner. Der Partner mit dem höheren Gehalt ist dann in Klasse 5. So bleibt am meisten netto übrig. Durch den Lohnsteuerjahresausgleich sind die Steuerabgaben gleich, eingesparte Lohnsteuer muss nachgezahlt werden.

 

Steuerklasse 6

Bei den Steuerklassen 1 bis 5 ist der Familienstand entscheidend, bei Steuerklasse 6 geht es um die Anzahl der Jobs. Wer einen Zweit- oder Nebenjob ausübt, in denen mehr als 520 Euro monatlich verdient wird, gilt für diese Jobs automatisch Lohnsteuerklasse 6. Hier gibt es keine Freibeträge und die Abgabenlast ist am größten.

Autor: localjob Redakteur
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