Selbständig als Arbeitnehmer – darf ich das?

Selbständig als Arbeitnehmer – darf ich das?

Darf ich mich selbständig machen, wenn ich angestellt bin?

Sie sind angestellt, möchten sich aber nebenbei selbständig machen. Jetzt fragen Sie sich, ob das erlaubt ist und wie genau das abläuft. Das Wichtigste zuerst: Generell spricht nichts dagegen, neben einer Festanstellung selbständig zu sein. Allerdings gibt es ein paar Dinge, die man beachten sollte. Auf jeden Fall muss der Vorgesetzte informiert werden. Er darf eine geplante nebenberufliche Selbständigkeit zwar nicht verbieten, sollte aber informiert sein. Ganz wichtig ist nämlich, dass die Selbständigkeit keine negativen Auswirkungen auf den Hauptberuf hat. Es dürfen keine Daten oder Mittel des Arbeitgebers verwendet und auch nicht in ein Konkurrenzverhältnis zu ihm getreten werden. Krankheits- oder Urlaubstage dürfen nicht für die nebenberufliche Selbständigkeit genutzt werden. Außerdem gilt es herauszufinden, wie viel Sie nebenberuflich dazuverdienen dürfen. Die Einkünfte aus dem Nebenjob dürfen maximal 50 Prozent des Gesamteinkommens betragen. Bei Beamten sind es sogar nur 40 Prozent. Die Arbeitszeit im Nebenjob sollte zudem nicht 18 Stunden pro Woche übersteigen. Egal, ob Sie sich „nur“ nebenberuflich selbständig machen wollen, Sie müssen Ihre Selbständigkeit genauso anmelden wie eine „normale“ Selbständigkeit. Bei der Steuererklärung wird getrennt zwischen den Einkünften aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit. Die unterschiedlichen Positionen werden in einem Formular ausgefüllt. Zuerst muss allerdings das Finanzamt informiert werden, beziehungsweise das Gewerbeamt, je nachdem, ob man als Freiberufler oder als Gewerbetreibender nebenbei arbeiten möchte. Komplizierter wird es bei der Sozialversicherung. Sobald Ihre selbständige Arbeit den größeren Anteil Ihrer Einkünfte oder Ihrer Arbeitszeit ausmacht, verlangen die gesetzlichen Krankenkassen, dass Sie sich privat versichern. Man kann sich zwar als „freiwillig versichert“ einstufen lassen, aber der Beitrag ist auf jeden Fall höher als der eines Angestellten. Die Vorteile einer nebenberuflichen Selbständigkeit sind ein geregeltes Einkommen und damit eine Sicherheit im Hauptjob. Wer seinen Hauptjob behält, hat zudem die gute Möglichkeit, seine Geschäftsidee erst einmal auszuprobieren, ohne ein finanzielles Risiko einzugehen. Und das Beste: Wenn die Selbständigkeit gut läuft, erhöht sich das Gesamteinkommen durch die Gewinne aus dem Nebenberuf.

Autor: localjob Redakteur
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