Schlechtes Arbeitszeugnis – was tun?
Wer ein Arbeitsverhältnis beendet, der erhält ein Arbeitszeugnis und dieses Zeugnis steht jedem Arbeitnehmer laut Gesetzgeber auch zu. Es dient dazu, es bei einem neuen Job einzureichen, damit der neue Arbeitgeber sich ein – möglichst positives – Bild machen kann. Aber was, wenn das Zeugnis schlecht ausfällt? Eigentlich sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Arbeitnehmern bei Ausscheiden aus der Firma ein wohlwollendes Arbeitszeugnis auszustellen. Grundsätzlich muss ein Arbeitszeugnis positiv formuliert sein, damit das berufliche Vorankommen des Arbeitgebers nicht unnötig erschwert wird. So darf ein Arbeitszeugnis zum Beispiel laut Gesetz keine unterschwelligen Bedeutungen beinhalten. Auch dürfen keine persönlichen Informationen enthalten sein, wie zum Beispiel Vorkommnisse aus dem Privatleben oder Informationen darüber, ob der Arbeitnehmer im Betriebsrat war oder ob das Unternehmen wegen Mutterschutz oder Elternzeit verlassen wird. Auch besondere Erkrankungen und Behinderungen dürfen nicht erwähnt werden. Auch Streiks, Straftaten (zumindest, wenn sie nicht mit der Stelle zu tun hatten), Abmahnungen oder Führerscheinverlust sind im Zeugnis ein Tabu.
Aber wie merkt man eigentlich, ob ein Zeugnis schlecht ist? Auf den ersten Blick liest sich ein Zeugnis zum Beispiel ganz okay, aber wenn man es sich dann in Ruhe genauer ansieht, fallen schlechte Beurteilungen auf, die sich im Text verstecken. Ein schlechtes Arbeitszeugnis zeigt sich auch an formalen Details. Stecken Rechtschreibfehler, Zahlendreher oder andere Nachlässigkeiten im Text, könnte das andeuten, dass es der Arbeitnehmer nicht wert war, ein ordentliches Zeugnis zu bekommen. Auch, wenn erst nebensächliche Tätigkeiten aufgelistet werden oder Nebensächlichkeiten besonders gelobt werden und essenzielle Aufgaben nur nebenbei oder gar nicht erwähnt werden, ist das ein Indikator für ein schlechtes Zeugnis. Ans Ende des Zeugnisses gehört eine Grußformel und Wünsche für die Zukunft. Wenn das fehlt, wirft auch das ein negatives Licht auf das Zeugnis.
Aber was tun, wenn man ein schlechtes Zeugnis erhalten hat? Ein schlechtes Arbeitszeugnis muss man nicht akzeptieren. Daher sollte der erste Weg zum Vorgesetzen führen. In einem Gespräch kann die Situation möglichweise geklärt werden und man kann sich auf eine verbesserte Fassung einigen. Sollte ein solches Gespräch erfolglos bleiben, kann man seinem Zeugnis auch schriftlich widersprechen. Dann sollte man Argumente für eine bessere Bewertung mitliefern, ebenso wie Alternativen für konkrete Formulierungen, die man bemängelt. Hat man auch damit keinen Erfolg, kann man sein Arbeitszeugnis auch von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen. Der Anwalt kann einen dann bei weiteren Schritten unterstützen.