Wie kalt darf es im Büro sein?
Der Winter steht vor der Tür. Der eine schwitzt aber noch bei 15 Grad, während der andere auch bei 25 Grad friert. Bei Temperaturen gehen die Meinungen bzw. die Empfindungen stark auseinander. Daher ist es häufig schwierig, im Büro die richtige Temperatur zu finden. Gibt es gesetzliche Regeln, wie kalt es im Büro sein darf?
Gibt es gesetzliche Regeln, wie kalt es im Büro sein darf?
Tatsächlich gibt es rechtliche Vorgaben, die in der Arbeitsstättenverordnung festgehalten sind. Diese sind allerdings relativ allgemein gehalten. Außerdem werden in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten die körperlichen Belastungen in drei Stufen eingeteilt: Leicht, mittel und schwer. Jede Stufe bekommt eine Mindesttemperatur zugewiesen, die im Büro gelten muss. Aber: Weder die Arbeitsstättenverordnung noch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten sind bindend. Trotzdem besagen diese, dass bei leichter Arbeit, also z.B. Büroarbeit, die im Sitzen ausgeführt wird, im Raum eine Mindesttemperatur von 20 Grad herrschen muss. Wird im Stehen oder Gehen gearbeitet, liegt sie bei 19 Grad. Mittelschwere Arbeit im Sitzen sollte bei 19 Grad und im Stehen oder Gehen bei 17 Grad stattfinden. Schwere, also körperlich harte Arbeit, sollte bei einer Temperatur am Arbeitsplatz von mindestens 12 Grad ausgeübt werden. In Pausenräumen, Kantinen, Sanitäranlagen, Bereitschafts- und Erste-Hilfe-Räumen soll die Temperatur bei 24 Grad liegen, allerdings nur dann, wenn diese Räume gerade benutzt werden.
Arbeit im Freien oder in gekühlten Lagerhallen
Wer einen Job im Freien oder in einer gekühlten Lagerhalle ausübt, für den gilt: Nach einem Job in bis zu -5 Grad sollte nach maximal 2,5 Stunden Arbeit eine Aufwärmpause eingelegt werden. Bei einem Job ab – 5 Grad müssen Räume oder Vorrichtungen bereitgestellt werden, wo Kälteschutzkleidung erwärmt oder getrocknet werden kann. Außerdem darf hier maximal 1,5 Stunden am Stück gearbeitet werden. Wer in Temperaturen ab – 25 Grad arbeitet, der muss regelmäßig medizinisch untersucht werden.
Was tun, wenn es im Büro zu kalt ist?
Was sollte man aber tun, wenn es einem einfach im ganz normalen Büro zu kalt ist? Als erstes sollte der Vorgesetzte angesprochen werden, damit er veranlasst, dass die Temperatur bei der Zentralheizung erhöht wird oder mobile Heizgeräte aufgestellt werden. Wenn sich der Vorgesetzte weigert, kann der Betriebsrat eingeschaltet werden. Wer einfach zuhause bleibt, weil es ihm im Büro zu kalt ist, der kann abgemahnt werden. Das gilt sogar, wenn die Heizung im Büro ausfällt. Allerdings muss sich der Arbeitgeber in diesem Fall schnellstmöglich um die Behebung des Problems kümmern.