Hier gibt es Infos zum Pendeln und zur Pendlerpauschale!
In Deutschland leben circa 34 Millionen sozialversicherungspflichtige Beschäftigte. Von denen arbeiten circa 20 Millionen nicht in der Kommune, in der sie wohnen, sondern pendeln zur Arbeit. Innerhalb des letzten Jahres hat sich die Zahl der Pendler sogar um rund 700.000 erhöht. So liegt der Pendleranteil der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigen bei 60 Prozent! Von diesen Pendlern fährt fast ein Drittel mehr als 30 Kilometer zur Arbeit und fast 4 Millionen Menschen fahren sogar mehr als 50 Kilometer! Aufgrund von Homeoffice fahren viele Pendler diese Strecken allerdings nicht täglich. Pendlerhochburgen sind München und Frankfurt am Main. Für viele Arbeitnehmer gehört das Pendeln also zum Alltag. Die heutige Arbeitswelt erfordert Flexibilität, auch in Bezug auf den Arbeitsort. Viele Menschen sind durch ihre Familie oder durch Wohneigentum aber an einen bestimmten Wohnort gebunden, so dass sie den langen Weg zur Arbeit in Kauf nehmen. Dabei zeigen Studien, dass Pendeln auf Dauer krank machen kann. Mit steigender Länge des Fahrweges erhöhen sich die Gesundheitsrisiken. Zudem müssen in der Freizeit viele Abstriche gemacht werden, denn die Zeit, die man im Zug oder im Auto sitzt, fehlt später im Privatleben. Pendler stehen daher unter erhöhtem Stress, hinzu kommt häufig der Frust über Staus oder verspätete Züge. In einer Umfrage kam heraus, dass die größten Stressfaktoren für Berufspendler Verspätungen und Betriebsstörungen sind, gefolgt von der schlechten Fahrweise anderer Verkehrsteilnehmer und aggressiven Autofahrern. Aber es gibt auch gute Nachrichten: Seit 2023 wurde die Pendlerpauschale erhöht und Arbeitnehmer können 30 Cent pro Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte absetzen, für größere Entfernungen ab 20 Kilometer sogar 38 Cent. Die Pendlerpauschale ist eine steuerliche Subvention für Pendler. Bei der Steuererklärung senkt die Pauschale das zu versteuernde Einkommen. Wie der Name schon sagt, handelt es sich um eine Pauschale, daher müssen keine Belege oder Kostennachweise vorgelegt werden, um den Betrag geltend zu machen. Homeoffice Tage sollten allerdings nicht berechnet werden. Pendler, die nicht mit dem Auto, sondern mit Zug, Taxi, Fahrrad oder zu Fuß zur Arbeit kommen, bekommen ebenfalls eine Pendlerpauschale. Um die Pauschale zu berechnen, muss die Distanz zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ausgerechnet werden, maßgebend ist dabei die kürzeste Straßenverbindung. Pro Arbeitstag darf nur die einfache Strecke angesetzt werden.