Kurzarbeitergeld-Rechner

Kurzarbeitergeld-Rechner

Schon seit einem Jahr macht uns die Corona-Pandemie zu schaffen – und ein Ende scheint noch nicht in Sicht zu sein. Mittlerweile liegen viele Existenzen am Boden und diejenigen, die einen sicheren Job haben, sind dankbar. Viele Firmen und Arbeitgeber schicken ihre Angestellten in Kurzarbeit. So sollen die Jobs zumindest gesichert werden, auch wenn es natürlich zu Verdienstausfall kommt. Aber was genau ist eigentlich Kurzarbeitergeld? Wieviel bekommt man, wie funktioniert es und wie lange kann man Kurzarbeitergeld bekommen?

Kurzarbeit bedeutet, dass Firmen und Betriebe die Arbeitszeit ihrer Angestellten reduzieren können, weil es durch eine Krise – wie derzeit die Pandemie – zu wenig zu tun gibt. Der Arbeitgeber kann also die Arbeitszeit – zum Beispiel um 50 Prozent – reduzieren. Wenn Betriebe Kurzarbeit anmelden, können sie Kurzarbeitergeld in Anspruch nehmen. Die Mitarbeiter werden nachhause geschickt, aber eben nicht entlassen. Den Verdienstausfall gleicht die Bundesagentur für Arbeit aus. Mit dem Kurzarbeitergeld sollen also Arbeitsplätze erhalten bleiben.

Das Kurzarbeitergeld ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit. Das Kurzarbeitergeld funktioniert so, dass man weniger oder gar nicht mehr arbeitet und dementsprechend weniger Lohn bekommt. Die Bundesagentur für Arbeit stockt das fehlende Einkommen auf. So soll ein Verdienstausfall zumindest teilweise ausgeglichen werden. Die Höhe des Kurzarbeitergelds hängt davon ab, was Sie verdienen. Sie erhalten dann 60 Prozent Ihres ausgefallenen Nettogehalts als Kurzarbeitergeld. Wer mindestens ein Kind hat, erzählt 67 Prozent. Ab dem vierten Monat wird die Ausgleichszahlung auf 70 Prozent (bzw. bei Eltern auf 77 Prozent) aufgestockt und ab dem siebten Monat auf 80 Prozent (bzw. 87 Prozent).

Wer ausrechnen will, wie viel Geld ihm in Kurzarbeit zusteht, kann dafür einen Kurzarbeitergeld-Rechner nutzen. Das Kurzarbeitergeld kann man normalerweise bis zu 12 Monate beziehen, aber wegen der Corona-Krise wurde die Bezugsdauer auf bis zu 24 Monate erweitert. Wer vor Beginn der Kurzarbeit einen Nebenjob hatte, kann dieser Tätigkeit weiter nachgehen. Der Verdienst hat keine Auswirkungen auf die Höhe des Kurzarbeitergelds. Diese Ausnahmeregel gilt bis Ende 2021 für alle Beschäftigten, die bis Ende März 2021 einen Minijob aufnehmen.

Aber wer kann eigentlich Kurzarbeit beantragen? Jeder Betrieb mit mindestens einem Beschäftigten und einem – wie es heißt – „erheblichen Arbeitsausfall“. Zu beachten ist aber für die Betriebe, die Kurzarbeitergeld in Anspruch nehmen wollen, dass sie ihre Beschäftigten um Zustimmung bitten. Zudem müssen die Angestellten ihre Überstunden und ihren Resturlaub aufgebraucht haben, bevor der Staat hilft.

Autor: localjob Redakteur
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