Krankschreibung und Genesungsurlaub

Krankschreibung und Genesungsurlaub

Wie läuft das nochmal mit der Krankschreibung und wann darf ich wieder zur Arbeit?

Beim Thema Krankschreibung herrscht bei vielen Arbeitnehmern immer noch Unsicherheit. Seit Januar 2023 gibt es die elektronische Krankmeldung. Ist man länger als drei Kalendertage arbeitsunfähig, dann muss der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer ärztlich feststellen lassen. Vom Arzt werden die Daten dann elektronisch an die Krankenkasse übermittelt. Die Krankenkasse erstellt eine Meldung und diese kann der Arbeitgeber elektronisch abrufen. Damit der Arbeitnehmer etwas in der Hand hat, falls es zum Beispiel zum Streitfall oder einer technischen Störung kommt, erhält er die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch in Papierform. Aber wann darf man zurück an den Arbeitsplatz? Man fühlt sich schon viel besser, ist aber noch krankgeschrieben – was nun? Eine Krankschreibung ist nicht mit einem Beschäftigungsverbot gleichzusetzen. Generell darf man also trotz Krankschreibung arbeiten und der Arbeitnehmer ist in diesem Fall auch kranken- und unfallversichert. Wer krankgeschrieben ist, sich aber schon besser fühlt, hat oft Angst, aus dem Haus zu gehen, damit er nicht vom Chef gesehen wird und als Simulant dasteht. Dabei sind Aktivitäten, die der Genesung dienen, erlaubt. Wer also ans Meer fährt oder Essen geht, macht nichts falsch. Wer allerdings Aktivitäten durchführt, die nicht zur Genesung beitragen, der kann auch mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen, denn sogenanntes genesungswidriges Verhalten kann – auch ohne vorherige Abmahnung – zu einer Kündigung führen. Aber was soll man tun, wenn man krankgeschrieben ist und einen Termin für ein Vorstellungsgespräch hat? Wenn die Genesung nicht unter dem Termin leidet, kann man das Gespräch wahrnehmen. Wer also einen gebrochenen Arm hat, kann den Termin ohne Probleme wahrnehmen. Sich mit Fieber und Husten zum Gespräch zu schleppen, wäre dagegen gesundheitsschädigend – abgesehen davon, dass man dann eventuell auch noch seinen potenziellen neuen Arbeitgeber ansteckt. Weitere Tipps zur richtigen Krankmeldung findest du auch hier: (Link zu Text über Krankschreibung per Telefon).

 

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Autor: localjob Redakteur

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