Wie funktioniert die telefonische Krankschreibung?
Durch die Corona-Pandemie wurden auf einmal Dinge möglich, an die vorher niemand geglaubt hat: Homeoffice, Video-Konferenzen und telefonische Krankschreibungen. Und tatsächlich sind einige dieser „Innovationen“ auch nach der Pandemie geblieben. Nur bei der telefonischen Krankschreibung hat es etwas länger gedauert, aber seit Dezember 2023 ist auch das jetzt dauerhaft möglich. Hohe Infektionszahlen und überlastete Praxen haben dazu beigetragen, ebenso wie das positive Feedback der Patienten. Aber wie funktioniert die telefonische Krankschreibung eigentlich und gilt sie in jedem Krankheitsfall? Arztpraxen dürfen Krankschreibungen nur für Patienten ausstellen, die dort bekannt sind. Die Patienten müssen in den vergangenen zwei Jahren mindestens zweimal in der Praxis gewesen sein. Eine weitere Voraussetzung ist, dass es sich um Erkrankungen handelt, die keine schwere Symptomatik vorweisen. Die telefonische Krankschreibung gilt für höchstens fünf Tage. Nur, wer zuvor persönlich in der Praxis untersucht wurde, kann eine Ausnahme gemacht werden. Die Arztpraxis muss zudem überprüfen, dass die Person, die anruft, auch die Person ist, für die sie sich ausgibt. Wenn die Möglichkeit zu einer Video-Sprechstunde besteht, ist auch eine Krankschreibung von bis zu sieben Tagen möglich. Auch, wenn das eigene Kind krank ist und es zuhause betreut werden muss, kann die Krankschreibung per Telefon erfolgen. Auch hier ist die Voraussetzung, dass das Kind beim Arzt bekannt ist. Bescheinigungen zum Bezug von Kinderkrankengeld sind für maximal fünf Tage möglich. Beim Arbeitgeber meldet man sich im Falle von Krankheit wie gewohnt umgehend krank, ab dem vierten Tag braucht der Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Der Arbeitnehmer muss die Krankschreibung aber nicht mehr an seinen Arbeitgeber übermitteln, das wird elektronisch durch die Arztpraxis geregelt. Das Einlesen der Gesundheitskarte ist für das Ausstellen einer telefonischen Krankschreibung nicht erforderlich. Generell gilt allerdings: Patienten haben keinen Anspruch auf eine telefonische Krankschreibung. Die Entscheidung trifft immer der Arzt.