Kinderfreibetrag

Was ist der Kinderfreibetrag und wie bekomme ich ihn?

Wer in Deutschland Kinder hat, der erhält vom Staat gewisse Sozialleistungen und darunter fällt auch der Kinderfreibetrag. Damit sollen Familien unterstützt werden, aber viele Eltern wissen gar nicht, ob sie diesen Freibetrag selbst beantragen müssen oder wie hoch diese Unterstützung eigentlich ist.

Wie funktioniert der Kinderfreibetrag?

Kurz gesagt, wird das Einkommen, das zu versteuern ist, um den Kinderfreibetrag verringert, so dass am Ende mehr Netto vom Bruttogehalt übrigbleibt. Der Hintergrund ist der, dass so vom Verdienst der Eltern genügend Geld übrigbleiben soll, um für die Kinderversorgung aufzukommen. Von Geburt an besteht für Eltern ein Anspruch auf Kindergeld. Im Gegensatz zum Kinderfreibetrag wird das Kindergeld monatlich ausgezahlt und es richtet sich nach der Anzahl der Kinder. Derzeit liegt das Kindergeld pro Kind bei 250 Euro.

Zusammenhang zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag

Das Kindergeld und der Kinderfreibetrag sind – was die wenigsten wissen – miteinander gekoppelt. So kann man das monatlich bereits ausgezahlte Kindergeld als eine Vorauszahlung auf den Kinderfreibetrag sehen. Am Ende des Steuerjahres wird vom Finanzamt durch eine Günstigerprüfung ermittelt, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für den Steuerpflichtigen günstiger ist. Pro Kind liegt der Kinderfreibetrag im Jahr 2024 bei 6.384 Euro. Je höher das Einkommen, desto größer ist der Vorteil des Freibetrags gegenüber dem Kindergeld. Als Orientierung gilt ein Wert von 75.000 Euro Bruttoverdienst beider Eltern zusammen.

Aufteilung des Kinderfreibetrags zwischen Eltern

Pro Kind steht den Eltern der Kinderfreibetrag zu. Wer also zwei Kinder hat, dem wird bei der Steuererklärung der doppelte Kinderfreibetrag angerechnet. Den Freibetrag teilen sich die Eltern in der Steuererklärung nach dem sogenannten Halbteilungsprinzip auf. Bei einer Scheidung wird der Freibetrag aufgeteilt, unabhängig davon, in welchem Haushalt das Kind lebt. Nur, wenn ein Elternteil der Unterhaltspflicht mit weniger als 75 Prozent nachkommt, bekommt der andere Elternteil den vollen Kinderfreibetrag.

Dauer des Anspruchs auf den Kinderfreibetrag

Grundsätzlich wird der Kinderfreibetrag so lang gezahlt, wie auch Anspruch auf Kindergeld besteht. Normalerweise gilt das bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Allerdings kann das Kindergeld und auch der Freibetrag bis zum Ablauf des 25. Lebensjahres verlängert werden, wenn das Kind ein Freiwilliges Soziales Jahr oder ein den Bundesfreiwilligendienst absolviert, es sich noch im Studium befindet, noch keinen Ausbildungsplatz gefunden hat oder in der ersten Berufsausbildung ist. In manchen Fällen, zum Beispiel einem Masterstudiengang nach einem Bachelorstudiengang kann auch noch weiter Anspruch auf den Kinderfreibetrag bestehen. Der Freibetrag gilt für die Steuerklassen I, II, III und IV.

Autor: localjob Redakteur
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