Fahrverbot

Darf mir gekündigt werden, weil ich ein Fahrverbot habe?

Viel zu schnell ist es passiert – im wahrsten Sinne des Wortes. Zu spät dran, zu schnell gefahren, geblitzt worden, Fahrverbot. Und was ist jetzt mit dem Job? Was tun, wenn man ein Fahrverbot erhalten hat? Muss man seinen Arbeitgeber darüber informieren?

Informationspflicht gegenüber dem Arbeitgeber

Generell muss der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber nicht darüber informieren, dass er ein Fahrverbot erhalten hat, es sei denn, der Arbeitnehmer braucht für die Ausübung seines Jobs die Fahrerlaubnis, ist zum Beispiel Lkw-Fahrer. Dann muss der Arbeitnehmer natürlich Bescheid sagen, aber was soll er tun, wenn ihm deswegen gekündigt wird?

Kündigung bei vorübergehendem Fahrverbot

Natürlich kann der Arbeitnehmer mit Fahrverbot seinen Job vorübergehend nicht ausüben. Da ein Fahrverbot allerdings maximal drei Monate dauern kann und der Arbeitnehmer seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung in der Zeit nicht erbringen kann, stellt das schon einmal generell einen Kündigungsgrund dar. Allerdings macht eine ordentliche Kündigung kaum Sinn, weil eine Kündigungsfrist meist länger läuft als das Fahrverbot und somit das Fahrverbot schon vor Ausscheiden aus dem Unternehmen vorbei sein wird. Eine fristlose Kündigung ist ebenfalls schwierig, weil der Arbeitgeber diese außerordentliche Kündigung nur aussprechen darf, wenn er den Arbeitnehmer vorübergehend nicht anderweitig beschäftigen kann. Sollte vom Arbeitgeber dennoch eine Kündigung kommen, kann man dagegen rechtlich vorgehen, es gibt sogar Anwälte, die genau auf solche Themen spezialisiert sind, somit hat man meist Erfolg, wenn man eine Kündigung wegen eines Fahrverbots anficht. Dies sollte allerdings schnell geschehen.

Folgen eines Führerscheinentzugs

Wenn einem allerdings die Fahrerlaubnis entzogen wird, man also seinen Führerschein verliert, kann das einen Kündigungsgrund darstellen. Voraussetzung ist hier jedoch, dass die Haupttätigkeit ohne Auto nicht mehr ausgeübt werden kann. Auch, wenn das Autofahren nicht den alleinigen Inhalt des Jobs ausmacht, kann eine Kündigung möglich sein. Vor der Kündigung muss allerdings geprüft werden, ob dem Arbeitnehmer eine Tätigkeit angeboten werden kann, für die keine Fahrerlaubnis nötig ist. Auch hier macht es auf jeden Fall Sinn, einen Anwalt zu Rate zu ziehen.

Autor: localjob Redakteur
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