Dienstreise

Was muss ich wissen rund um das Thema Dienstreise?

In vielen Berufen müssen Arbeitnehmer ab und zu oder auch öfter eine Dienstreise machen. Je nach Termin oder Aufgabe variiert auch die Reisezeit. Aber was gibt es bei einer Dienstreise zu beachten? Wenn man am Tag der Dienstreise vor Ort sechs Stunden arbeitet, wird das als normale Arbeitszeit bezahlt. Wenn die Dienstreise zur regulären Arbeitszeit stattfindet, wird die Reisezeit als Arbeitszeit gewertet. Wer außerhalb der Arbeitszeit reist, aber zum Beispiel im Zug oder im Flugzeug arbeitet, kann diese Zeit auch als Arbeitszeit anrechnen lassen. Wer während der Reisezeit private Dinge macht – lesen, schlafen o.ä. – der kann diese Zeit nicht anrechnen.

Fahrt mit dem Auto: Arbeitszeit oder nicht?

Wenn vorgegeben wurde, dass man mit dem Auto fahren soll, handelt man auf Anweisung des Vorgesetzten und kann die Zeit nicht frei gestalten, daher gilt diese Zeit als Arbeitszeit. Wer freiwillig mit dem Auto fährt, kann die Zeit nicht als Arbeitszeit anrechnen lassen.

Kosten und Erstattungen während der Dienstreise

Kosten für Fahrten, Übernachtungen und Verpflegung, sowie für sonstige Aufwendungen, werden vom Arbeitgeber erstattet. Wer seine Reisekosten vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet bekommt, kann in seiner Steuererklärung zusätzlich die Reisekosten als Werbungskosten angeben. Wichtig ist, dass man auf einer Dienstreise alle Quittungen und Belege aufhebt, nur so kann man alle Ausgaben exakt nachweisen.

Verpflegungspauschale: Anspruch und Höhe

Wer während eines Tages länger als acht Stunden für den Job unterwegs ist, bekommt 14 Euro Verpflegungspauschale. Bei einer Reise von mindestens 24 Stunden beträgt die Pauschale 28 Euro, für einen An- und Abreisetag liegt sie bei 14 Euro. Im Ausland gelten andere Pauschalen, die sich an den Lebenshaltungskosten des jeweiligen Landes orientieren.

Unfallschutz und Versicherung auf Dienstreisen

Offiziell beginnt eine Dienstreise mit Abreise und endet mit Rückkehr an denselben Ort – Arbeitsplatz oder zuhause. Auf Dienstreise gilt der gesetzliche Unfallschutz, allerdings nicht während der Ruhezeiten und in der Freizeit. Wer sich hier verletzt, hat keinen Arbeitsunfall, sondern einen normalen Unfall, der über die Krankenversicherung abgesichert ist. Generell ist es eher schwierig, eine Dienstreise abzulehnen. Ist es aber nach gut nachvollziehbaren Gründen nicht möglich, kann man so etwas meist in einem offenen und ehrlichen Gespräch klären.

Bonusmeilen und das Verhalten mit Kollegen

Bonusmeilen, die man mit Dienstreisen sammelt, gehören offiziell dem Unternehmen. Wer gemeinsam mit Kollegen auf Dienstreise geht, sollte aufpassen, dass eine gewisse Distanz gewahrt bleibt und Alkohol nur in Maßen konsumiert wird.

Autor: localjob Redakteur
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