Wie lese ich eine Stellenanzeige richtig? Welche Infos verbergen sich darin?
Sie sind auf Jobsuche und lesen unzählige Stellenanzeigen, aber wirklich klug werden Sie aus einigen Anforderungen nicht? Wir erklären, was hinter bestimmten Formulierungen steckt!
Schon beim Job-Titel geht die Rätselei los. International agierende Unternehmen verwenden häufig intern verwendete oder englische Jobbezeichnungen. Sind Sie sich unsicher, was genau gefordert ist, hilft ein klärender Anruf bei dem Unternehmen. In der Einleitung einer Stellenanzeige wird das Unternehmen meist kurz vorgestellt, so dass Sie in einer Bewerbung auf die hier genannten Punkte Bezug nehmen können. In der nun meist folgenden Aufgabenbeschreibung stehen die Anforderungen des Unternehmens an den neuen Arbeitnehmer. Wichtig ist hier für Sie, auf die Muss- und die Kann-Anforderungen zu achten. Formulierungen wie „…ist Pflicht“, „wir setzen voraus“ oder „sind erforderlich“ sind Muss-Anforderungen. Wenn Sie diese Anforderungen nicht erfüllen, macht eine Bewerbung auf die Stelle wenig Sinn. Sollten Sie die Bedingungen aber erfüllen, weisen Sie unbedingt in Ihrer Bewerbung oder im Vorstellungsgespräch darauf hin! Kann-Anforderungen erkennt man hingegen an Formulierungen wie „idealerweise bringen Sie xy-Kenntnisse mit“, „wünschenswert sind“ oder „sind von Vorteil“. Diese Anforderungen sind dann für den Job nicht maßgeblich, erhöhen Ihre Chancen bei einer Bewerbung aber, sollten Sie über die gewünschten Kenntnisse verfügen.
Sind in einer Stellenanzeige bestimmte Sprachkenntnisse gefordert, achten Sie auf die verschiedenen Abstufungen. Wenn von guten oder sehr guten Kenntnissen gesprochen wird, sind damit meist Sprachlevel von B1 oder B2 gemeint. Fließende Sprachkenntnisse beinhalten, dass Sie sich ohne Probleme in der Fremdsprache über Arbeits- oder Alltagsthemen verständigen können. Es heißt aber nicht, dass Sie jegliches Projekt in der geforderten Fremdsprache perfekt abwickeln können müssen. Das würde in der Stellenanzeige mit „verhandlungssichere Sprachkenntnisse“ benannt werden.
Dann geht es bei den Anforderungen natürlich häufig auch um die Berufserfahrung. Hier versteckt sich der Hinweis über Ihr Verantwortungsgebiet, Ihr Gehalt und Ihre Position im Unternehmen. Wenn mehrere Jahre Berufserfahrung gefordert sind, eignet sich diese Stelle nicht für Sie, sollten Sie noch Berufsanfänger sein, da Ihnen dann wahrscheinlich die erforderlichen Sachkenntnisse fehlen. Sollten Sie schon weit mehr Jahre Berufserfahrung haben als verlangt sind, könnte das – sollten Sie sich auf den Job bewerben – ein Rückschritt beim Gehalt und bei der Verantwortung bedeuten.
Wenn eine Gehaltsangabe explizit gewünscht ist, sollten Sie Ihr Wunsch-Jahresgehalt in Brutto angeben. Machen Sie das nicht, ist das ein Grund, Ihre Bewerbung nicht zu berücksichtigen.
Am Schluss der Stellenanzeige finden Sie Informationen, denen Sie z.B. Ihren Ansprechpartner oder Zusatzleistungen des Unternehmens entnehmen können. Nehmen Sie in Ihrem Bewerbungs-Anschreiben Bezug auf die Stellenanzeige, zeigen Sie, dass Sie sich mit der Stelle und dem Unternehmen auseinandergesetzt haben – das kommt positiv an! Viel Erfolg!