Die Abwerbung

Wie reagiere ich, wenn ich eine Abwerbung erhalte?

Plötzlich ist sie da – die Mail eines anderen Arbeitgebers oder Headhunters und das Thema „Abwerbung“. Natürlich fühlt man sich erst einmal geschmeichelt, aber dann kommen die Fragen: Was ist eigentlich erlaubt? Darf man sich abwerben lassen?

Abwerbung und gesetzliche Rahmenbedingungen

Grundsätzlich ist das Abwerben von Mitarbeitern erlaubt und Teil der freien Marktwirtschaft. Niemand ist gezwungen, bei einem Arbeitgeber zu bleiben, sondern kann sich seinen Arbeitgeber frei aussuchen. Ein paar Regeln und Gesetze gibt es aber doch. So darf der aktuelle Arbeitgeber nicht schlecht gemacht werden oder dem Mitarbeiter darf nicht gesagt werden, dass sein Arbeitsplatz in Gefahr ist, weil das Unternehmen in Kürze bankrott geht oder übernommen wird. Das verstößt gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Auch dürfen Mitarbeiter nicht aufgefordert werden, eine Vertragsstrafe zu begehen, um so eine fristlose Kündigung zu provozieren. Das Abwerben des Mitarbeiters darf zudem nicht das Ziel haben, dem Unternehmen zu schaden. Wird aber gegen keine Regel verstoßen, dann ist es ein großes Kompliment, dass ein anderes Unternehmen oder ein Headhunter auf einen aufmerksam geworden ist. Hierin liegt eine große Chance.

Vorsicht beim Erstkontakt mit Headhuntern

Aber: Nichts überstürzen! Erst einmal sollte man gelassen bleiben. Wer am Arbeitsplatz kontaktiert wurde – was bei Headhuntern üblich ist –  sollte wissen, dass dieser kurze Erstkontakt gesetzlich erlaubt ist, allerdings eben nur ein kurzes Erstgespräch, alles andere muss wann- und woanders geklärt werden. Längere Gespräche mit einem Headhunter am Arbeitsplatz gelten als wettbewerbswidriges Verhalten und sind daher verboten. Daher macht es Sinn, beim Erstkontakt einen Termin außerhalb der Arbeitszeit zu vereinbaren, um ungestört miteinander zu sprechen. So kann man sich außerdem auf das Gespräch vorbereiten.

Professionelles Verhalten bei Interesse an einem Wechsel

Generell sollte man nicht zeigen, dass man sich riesig freut, kontaktiert worden zu sein, denn das führt zu einer schwächeren Verhandlungsposition. Und egal, wie stolz man ist, so sollte man den Kollegen gegenüber Stillschweigen bewahren. Am besten bereitet man selbst ein paar Fragen für das Folgegespräch vor, so dass man weiß, was einen am neuen Arbeitsplatz erwarten würde.

Arbeitsvertrag und mögliche Einschränkungen prüfen

Sollte man sich dann tatsächlich für den neuen Arbeitgeber entscheiden, ist es wichtig, einen Blick in seinen Arbeitsvertrag zu werfen. Es gibt nämlich auch nachvertragliche Wettbewerbsverbote, in denen festgelegt ist, dass man sein Wissen über Interna des aktuellen Arbeitgebers nicht an die Konkurrenz weitergeben darf. Auch ein Arbeitsverbot bei Mitbewerbern könnte im Arbeitsvertrag stehen. Allerdings sind solche Klauseln mit strengen Auflagen verbunden. Hier sollte man sich also unbedingt genau erkundigen oder beraten lassen, denn prinzipiell ist das Recht auf freie Arbeitsplatzwahl streng gehandhabt. Man selbst sollte sich auf jeden Fall auch ein paar Fragen beantworten, um für sich herauszufinden, ob der Wechsel das Richtige ist und man sich nicht nur von einem höheren Gehalt locken lässt.

Autor: localjob Redakteur
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