Darf ich während der Arbeitszeit zum Arzt gehen? Und was mache ich, wenn es nur Termine gibt, die in meiner Arbeitszeit liegen?
Wie sieht es aus, wenn ich zum Arzt muss – darf ich das während der Arbeitszeit tun? Viele Arbeitnehmer sind unsicher, wie die rechtliche Lage aussieht. Die meisten tun es einfach, dabei ist das dem Gesetz nach nur in Ausnahmen erlaubt. Geplante Arztbesuche sind Privatsache. Sie müssen außerhalb der Arbeitszeit wahrgenommen werden. Normale Kontrolltermine, wie z.B. beim Zahnarzt oder Frauenarzt, müssen also mit etwas Vorlauf so geplant werden, dass sie nicht in die Arbeitszeit fallen. Wenn der Arzt nur Termine frei hat, die in die Arbeitszeit fallen oder es sich um bestimmte Untersuchungen handelt, die nur zu bestimmten Zeiten angeboten werden (z.B. Röntgen, CT, Blutentnahme in nüchternem Zustand), dann muss der Arbeitgeber Sie freistellen und auch das Entgelt weiterzahlen. Bei Tarifverträgen können allerdings andere Regelungen gelten. Für Teilzeitbeschäftigte ist es schwieriger zu erklären, warum sie während der Arbeitszeit zum Arzt müssen. Von ihnen wird erwartet, dass sie außerhalb der Arbeitszeit zum Arzt gehen. Auch fürs Homeoffice gilt, dass der Arbeitgeber informiert werden muss. Wer sich einfach auf den Weg zum Arzt macht, ohne darüber zu informieren, dass dies während der Arbeitszeit geschieht, begeht eine Pflichtverletzung und könnte sogar abgemahnt werden. Generell gilt also: Arbeitnehmer müssen sich bemühen, Arztbesuche außerhalb der Arbeitszeit zu legen. Wenn das nicht möglich ist, müssen sie sich die medizinische Notwendigkeit bescheinigen lassen und auch, dass außerhalb der Arbeitszeit kein Termin möglich war.
Bei akuten Krankheitszuständen – z.B. Zahnschmerzen, einem kleineren Unfall oder einer fiebrigen Erkältung – lässt sich der Arztbesuch nicht planen. Daher ist sofort der Arbeitgeber zu informieren, weil sich der Arbeitsantritt verzögert oder man eventuell gar nicht mehr zur Arbeit kommen kann. Wenn Sie vom Arzt arbeitsunfähig geschrieben werden – und zwar ab dem Tag des Arztbesuchs – dann muss der Arbeitgeber Ihren Lohn fortzahlen nach den Vorschriften des Entgeltfortzahlungsgesetzes. Werden Sie nicht krankgeschrieben, dann ist die Frage, wie dringlich der Arztbesuch war.