Berufskleidung

Kann ich Berufskleidung steuerlich absetzen?

Die Steuererklärung – für viele Arbeitnehmer jedes Jahr erneut ein Kampf. Einen Bereich, den man häufig nicht beachtet, ist die Berufskleidung. Bestimmte Berufsgruppen können ihre Berufskleidung nämlich steuerlich absetzen. Das bedeutet, dass sie die Kosten für Arbeitskleidung in ihrer Steuererklärung angeben und so ihre Steuerlast senken können. Allerdings gibt es klare Regeln, welche Kleidung als beruflich bedingt anerkannt wird. Nicht jede Kleidung, die im Arbeitsalltag getragen wird, ist automatisch absetzbar. Wir stellen einige Berufsgruppen vor, bei denen sie steuerliche Absetzung der Arbeitskleidung möglich ist.   

Berufsgruppen mit spezieller Arbeitskleidung

Einige Berufe erfordern speziell zugeschnittene Kleidung. Diese kann von der Steuer abgesetzt werden. Dazu gehören zum Beispiel Handwerker, Bauarbeiter, Pflegekräfte und Ärzte. Für Handwerker, z.B. Elektriker oder Tischler, ist Arbeitskleidung oft unvermeidlich. Arbeitsanzüge, Schutzkleidung wie Helme und Handschuhe sind notwendig, um die Sicherheit zu gewährleisten. Diese Kleidungsstücke können in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Auch Pflegekräfte, die zum Beispiel in Krankenhäusern oder Pflegeheimen arbeiten, können spezielle Kleidung, wie Arbeitskittel oder -schürzen, absetzen. Dies gilt auch für Ärzte, die in Kliniken oder Arztpraxen tätig sind. Diese Berufsgruppen benötigen Kleidung, die entweder funktionale Anforderungen erfüllt oder bestimmte Hygienevorgaben einhält.

Uniformen und Arbeitskleidung im Dienstleistungssektor

Im Dienstleistungssektor gibt es ebenfalls zahlreiche Berufe, bei denen Arbeitskleidung steuerlich absetzbar ist. Dazu gehören Berufspiloten, Flugbegleiter, Sicherheitskräfte, Kellner oder auch Hotelfachleute. Diese Berufsgruppen tragen oft einheitliche Uniformen oder spezielle Kleidung, die sie während ihrer Arbeit tragen müssen. Die Kosten für diese Kleidung können steuerlich berücksichtigt werden, sofern sie für die Ausübung des Berufs erforderlich sind und nicht privat genutzt werden.

Verkauf von Arbeitskleidung durch den Arbeitgeber

Arbeitgeber können ihren Angestellten ebenfalls spezielle Arbeitskleidung zur Verfügung stellen. Wenn diese Kleidung ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird, ist sie ebenfalls steuerlich absetzbar. Dies gilt vor allem für Berufsgruppen, die spezifische Anforderungen an die Kleidung haben, wie etwa das Gesundheitswesen oder die Gastronomie. Bei einigen Arbeitgebern erfolgt die Ausgabe der Kleidung direkt als Sachleistung, die nicht versteuert werden muss.

Privat genutzte Kleidung

Wird Kleidung auch privat genutzt, ist es schwierig, die Kosten steuerlich geltend zu machen. Die Finanzämter prüfen genau, ob die Kleidung ausschließlich beruflich genutzt wird. Eine Ausnahme bilden zum Beispiel spezielle Arbeitsmittel, die nur im Berufsalltag getragen werden, wie Uniformen oder Schutzkleidung. Hier kann der Berufspendler die Kosten als Werbungskosten angeben.

Autor: localjob Redakteur
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