Arbeitsproben einreichen
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Arbeitsproben einreichen

Warum werden Arbeitsproben verlangt und welche Arbeitsproben sind erwünscht?

Auf der Suche nach einem Job stolpern manche Bewerber beim Durchforsten der Stellenanzeigen auf den Wunsch nach Arbeitsproben. Was genau ist damit gemeint und was wird erwartet?
 
Bei Arbeitsproben handelt es sich eigentlich um Arbeitsmuster oder Beispiele aus dem bisherigen Job. Mit diesen „Beweisen“ sollen die Erfahrung und Fähigkeiten des Bewerbers nachgewiesen werden. Besonders im Bereich der kreativen oder wissenschaftlichen Jobs sind solche Proben gern gesehen. Hier kann es sich um Textproben, Artikel, Skizzen, Videos, Entwürfe, Grafiken, Websites, publizierte Beiträge, Flyer, Werkstücke oder ähnliches handeln. Wenn also in einer Stellenanzeige eine solche Arbeitsprobe gefordert ist, muss sie Teil der Bewerbungsunterlagen sein. Die Arbeitsprobe wird als Kopie verschickt, es macht allerdings Sinn, diese mit einem Wasserzeichen versehen zu lassen, damit die Arbeitsprobe nicht illegal von jemand anders genutzt wird. Damit der Umfang der Bewerbung nicht gesprengt wird, bietet es sich an, bis zu drei Arbeitsproben einzureichen. Wenn keine Arbeitsproben in der Stellenanzeige verlangt werden, gibt es drei Möglichkeiten: Man fragt beim Unternehmen nach, ob welche erwünscht sind, man schickt keine Arbeitsprobe mit oder man schickt sie ungefragt mit – aber Vorsicht: Wenn das die Bewerbung zu umfangreich macht, schreckt sie manche Personaler ab.
 
Die Arbeitsproben sollten möglichst aktuell und vor allem aussagekräftig sein. Sie sollten außerdem relevant für die angestrebte Stelle sein.  Die Arbeitsproben werden hinter dem Lebenslauf und den Zeugnissen in die Bewerbung eingefügt. Sie können aber auch als CD oder USB-Stick beigefügt werden.
 
Aber Achtung: Leider gibt es auch immer wieder unseriöse Arbeitgeber, die Arbeitsproben verlangen und diese dann selbst weiterverwenden, also anders gesagt: Klauen! Arbeitsrechtlich gesehen sind Arbeitsproben nämlich nicht geschützt.  Die Alarmglocken sollten läuten, wenn nach Arbeitsproben gefragt wird, die genau auf Tätigkeiten des neuen Unternehmens passen oder wenn die Arbeitsprobe sehr konkret benannt wird. In solch einem Fall kann es sein, dass das Unternehmen eigentlich ein kostenloses Konzept bzw. gute Ideen einsacken will – ohne Bezahlung! Achtung ist auch geboten, wenn nach konkreten Daten oder Zahlen von bisherigen Arbeitgebern gefragt wird. Um sicherzugehen, dass es sich um ein seriöses Unternehmen handelt, macht es Sinn, im Internet zu recherchieren. Wie präsentiert sich das Unternehmen, gibt es Bewertungen oder negative Berichte? Auch ein Indiz: Beschäftigt das Unternehmen hauptsächlich Azubis und Praktikanten?
 
Wer keine Arbeitsproben hat, sich aber auf eine Stelle bewerben möchte, bei der Arbeitsproben verlangt werden, der kann seine Bewerbung mit Empfehlungsschreiben und Referenzen aufwerten.
Autor: localjob Redakteur
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