Arbeiten als Jugendlicher
Arbeiten als Jugendlicher

Arbeiten als Jugendlicher

Welche Jobs darf ich als Jugendlicher ausüben und wie lang darf ich arbeiten? Hier gibt es Tipps!

Das Leben wird immer teurer und so wollen auch immer mehr Jugendliche schon früh nebenbei Geld verdienen. Aber welche Jobs darfst du ausüben? Welche Rechte und Pflichten hast du? Hier sind ein paar Tipps, die dir bei Suche nach einem Nebenjob helfen sollen.
 
Ganz wichtig: Es gibt ein Jugendarbeitsschutzgesetz! Arbeiten oder eine Ausbildung beginnen darf man erst ab 15. Ab 13 darfst du aber einen Job annehmen, wenn deine Eltern dem zustimmen. Du darfst aber nicht mehr als zwei Stunden täglich arbeiten, die Schule darf nicht zu kurz kommen und du darfst nicht vor Schulbeginn oder nach 18 Uhr arbeiten. In der Kinderarbeitsschutzverordnung ist außerdem genau geregelt, mit welchen Tätigkeiten du dein Taschengeld aufbessern kannst. Folgende Arbeiten werden dort u.a. angegeben: Zeitungen austragen, im privaten Rahmen Haus- und Gartenarbeit, Nachhilfeunterricht oder Betreuung von Kindern und Haustieren, außerdem Arbeiten auf Veranstaltungen in deinem Sportverein oder deiner Gemeinde.
 
Im Alter von 15 bis 17 darfst du acht Stunden täglich arbeiten und in der Woche maximal 40 Stunden. Wenn du allerdings noch keinen Schulabschluss hast, sondern noch zur Schule gehst, fällst du noch unter die Regelungen der 13- bis 14-jährigen, mit der Ausnahme, dass du in den Schulferien pro Jahr vier Wochen arbeiten darfst. Aber dafür brauchst du eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten.
 
Ab 15 darfst du eine Ausbildung anfangen, da man ab diesem Alter davon ausgeht, dass die Schule, zumindest die Hauptschule, abgeschlossen ist. Was einen Nebenjob angeht, so darfst du laut Jugendschutzgesetz aber mit 15 nur zwischen 6 und 20 Uhr arbeiten. Die vereinbarte Stundenanzahl darf nicht überschritten werden und schulische Verpflichtungen gehen immer vor. Nach viereinhalb Stunden muss eine Pause von 30 Minuten eingelegt werden.
 
Mit 16 darfst du im Gaststättengewerbe bis 22 Uhr arbeiten. Am Wochenende gilt ein Arbeitsverbot, außer, du arbeitest in einer Bäckerei oder einer anderen „offenen Verkaufsstelle“.
 
Generell dürfen Jugendliche nicht in gefährlichen Bereichen arbeiten. Dazu gehören sittliche Gefahren, gefährliche Stoffe, Lärm, Hitze, Kälte und Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind.
 
Nebenjob: gleich loslegen und durchstarten
Autor: localjob Redakteur
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